Marke von US-Patentamt doch akzeptiert

13.3.2010

Nach mehrmaliger Ablehnung durch das US-Patentamt, kämpfte der Inhaber des Herstellers von Zahn-Matrizen Dr. Walser Dental fast 3 Jahre und gewinnt doch am Ende.

Trotz Abraten der Fachanwälte im In- und Ausland, weiter gegen das US-Patentamt vorzugehen, da bereits mehrere Ablehnungen erfolgten und laut der Fachanwälte keine Aussicht mehr auf Erfolg besteht, kämpfte der Inhaber des Teilmatrizen-Herstellers Gerhard R. Daiger und erreicht doch die Eintragung der Wortmarke „WALSER“.

Nach mehren Anläufen in knapp 3 Jahren lieferte die Herstellerfirma für zahnärztliche Instrumente immer wieder Unterlagen und Nachweise der letzten 10 Jahre, die von den Fachanwälten im In- und Ausland und vom Patentamt in den USA gefordert wurden. Es sollten viele Nachweise über die Lieferungen der Dr. Walser Dental in die USA und die Kontakte dorthin erbracht werden. Trotz Nachweisen, die den Anwälten übergeben wurden, reichte dies nicht aus und das US-Patentamt lehnte trotzdem mehrmals ab. Immer wieder wurden neue Dokumente gefordert, die noch Jahrzehnte zurück beweisen sollten, dass es auch schon früher Geschäftsbeziehungen und Lieferungen des Radolfzeller Unternehmens in die USA gab.

Bis dahin hatte dies bereits beträchtliche Kosten verursacht, ohne jeden Erfolg. Aufgrund weiter anfallender hoher Kosten mit wenig Aussicht auf Erfolg, rieten die Patentanwälte dringend davon ab, weiter Einspruch gegen die Entscheidungen des Patentamtes zu erheben. Gerhard Daiger gab nicht auf und motivierte seine Mitarbeiter erneut zu recherchieren und alle Unterlagen und Beweise zu sammeln, um die Anwälte zu überzeugen. Schlussendlich setzte er sich gegen das US-Patentamt durch. Dieser große Erfolg ist für den Geschäftsführer ein wesentlicher Meilenstein im Ausbau der internationalen Registrierung.

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