Zum Handelsrichter berufen
18.1.2012
Der Geschäftsführer der Dr. Walser Dental, Hersteller von Zahn-Matrizen, wurde vom Justizministerium zum Handelsrichter berufen.
Senator h.c. Gerhard R. Daiger wurde vom Justizministerium Baden-Württemberg urkundlich zum Handelsrichter bei den Kammern für Handelssachen am Landgericht Konstanz zunächst auf 5 Jahre berufen.
Während der Dauer seines Amtes hat er als Handelsrichter alle Rechte und Pflichten eines Richters.
Gerhard Daiger Geschäftsführer der Dr. Walser Dental, die mit ihrem Zahn-Matrizensystem weltweit sehr erfolgreich ist, wird regelmäßig an das Landgericht Konstanz berufen, wenn Streitfälle verhandelt werden, bei denen der Streitwert höher als 5000 Euro liegt. Streitigkeiten unter diesem Wert werden an den Amtsgerichten verhandelt.
Die Kammern für Handelssachen (KfH) bei den Landgerichten sind Spezialspruchkörper für Kaufleute, die mit zwei ehrenamtlichen Richtern (Handelsrichter) und einem Berufsrichter (Vorsitzender) besetzt sind. Die Ernennung zum Handelsrichter erfolgt durch das Landesjustizministerium und wird über das jeweilige Landgericht bzw. den Landgerichtspräsidenten veranlasst.